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Rainer Golkowski

Schornsteinfegermeister

Unabhängiger Energiemakler

 SGK   Strom und Gaskontor  
Regionalleiter Ruhrgebiet
Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

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Energiecheck


Gas

Der Wettbewerb im Gasmarkt ist noch nicht stark entwickelt.

Das deutsche Gasversorgungsgebiet ist ab 1. Oktober 2008 in 8 Marktgebiete aufgeteilt. Hier können die Energieversorger die Gasmengen flexibel nutzen. "Die Bundesnetzagentur begrüßt die fortschreitende Verschmelzung von Marktgebieten und wird wie bisher weitere Zusammenführungen unterstützen", erklärte dazu der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. In den folgenden zwei bis drei Jahren sei eine Phase der Bewährung und Konsolidierung vorstellbar, ehe dann die voraussichtlich endgültige Marktgebietsformation gebildet werde. Er appellierte er an die Unternehmen, sich schon jetzt planerisch auf diesen Prozess einzustellen.

Seit dem 1. Oktober 2006 können auch Privatkunden in Deutschland ihr Gas von alternativen Anbietern beziehen. Theoretisch !

Zum heutigen Stand ist es in vielen Gebieten immer noch nicht möglich. Dies hat vielerlei Ursachen. Ab 2009 soll die flächendeckende Versorgung über günstige Anbieter möglich werden.

Die wichtigsten Fragen und die Antworten:

> Was passiert bei der Umstellung auf einen anderen Versorger?
Eigentlich nichts. Das Gas ist das Gleiche, die Heizung oder der Herd funktionierern wie vorher. Warum ? Sie bekommen das gleiche Produkt, nur viel günstiger! Sie erhalten lediglich Ihre Rechnung von einem anderen Anbieter und sparen dadurch einiges an Geld.

> Kann es zu einem Ausfall der Versorgung kommen?
Nicht beim Wechsel des Versorgers. Wie gesagt: das Produkt ist das Gleiche.

Begriffserklärungen:

> Abrechnungswert (Thermische Energie): Der Verbrauchswert in Kilowattstunden (kWh) ergibt sich durch die Multiplikation des gemessenen Verbrauchswertes  (Gasverbrauch) in Kubikmeter (m³) mit der Zustandszahl und dem Brennwert.

> Brennwert: Der Brennwert des in das Versorgungsnetz des Netzbetreibers gelieferten Erdgases wird ständig gemessen wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Verbrauchsabrechnung eingeht. 
 
> Gassteuer: Die Gassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Energiesteuer Erdgas wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt.
 
> Messstellenbetrieb: Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern. Diese Kosten werden vom Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber in Rechnung gestellt.

> Messdienstleistung: Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Diese Kosten weden vom Netzbetreiber bzw. Messdienstleister in Rechnung gestellt.

> Mehrwertsteuer (i.H.v. 19%): Sie wird für den gesamten Gaspreis mit all seinen Bestandteilen erhoben.







 









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