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Rainer Golkowski

Schornsteinfegermeister

Unabhängiger Energiemakler

 SGK   Strom und Gaskontor  
Regionalleiter Ruhrgebiet
Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

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Energiecheck


Eine Feuerstätte und eine motorische Entlüftung (Dunstabzugshaube, Abluftwäschetrockner, Motorische Bad- Wohnungslüftung) in einem räumlichen Zusammenhang passen nicht zusammen!

Warum nicht...?

Weil die Abgase einer Feuerstätte nur durch die unterschiedlichen Dichteverhältnisse der warmen Abgase und der „kalten Außenluft“ durch den natürlichen Auftrieb über den Schornstein nach draußen befördert werden, gleichzeitig muss von Außen über „Undichtigkeiten“ in Wände, Fenster und Türen die gleiche Menge an Luft nach strömen. Diese Luft braucht die Feuerstätte für die saubere und sichere Verbrennung des Brennstoffes. Ist nun aber eine motorische Entlüftung vorhanden, saugt der Ventilator gewaltsam Luft aus dem Raum heraus, es kann dabei zu einem gefährlichen Unterdruck in dem Raum kommen.

Dann ist der Schornstein nicht mehr in der Lage die Abgase sicher abzuführen. Unter Umständen kann es zu einem Sauerstoffmangel oder gar zu einem lebensgefährlichen Abgasaustritt kommen. Selbst die Hersteller von Abluft-Wäschetrockner, Dunstabzugshauben und Lüftungsanlagen weisen in ihren Betriebsanleitungen auf diese Gefahr hin.

Auch der Gesetzgeber hat die Gefahr erkannt und dieses in der Feuerungsverodnung zur Bauordnung NRW berücksichtigt:

§4 Aufstellung von Feuerstätten:

...(2) Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen in Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten vergleichbarer Größe, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, wie Lüftungs- oder Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluft-Wäschetrockner, abgesaugt wird, nur aufgestellt werden, wenn
  1. ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der luftabsaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird,
  2. die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird,
  3. die Abgase der Feuerstätte über die luftabsaugenden Anlagen abgeführt werden (gilt nur für Großküchen u.ä. Anlagen) oder
  4. durch die Bauart oder die Bemessung der luftabsaugenden Anlagen sichergestellt ist, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.

Verschiedene mögliche Lösungen:


 
  1. Eine zusätzliche Zuluftöffnung, die auf die Leistung des Ventilators zugeschnitten ist, wird eingebaut; oder
  2. ein Kontaktschalter zwischen Fenster und Ventilator stellt sicher, dass der Ventilator nur bei geöffnetem Fenster betrieben werden kann; oder der Ventilator (Dunstabzugshaube) wird auf einen Umluftbetrieb umgebaut; oder
  3. eine Sicherheitseinrichtung (Druckwächter) stellt sicher, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann und schaltet gegebenenfalls den Ventilator aus; oder
  4. eine zusätzliche separate Zuluft wird zur Feuerstätte hingeführt; oder
  5. ein spezieller Sicherheitsschalter (Soloschalter) stellt sicher, dass entweder jeweils nur der Ventilator oder nur die Feuerstätte betrieben werden kann.

Bei der Wahl der Lösung ist es unerheblich ob Sie eine separate Zuluftöffnung, einen „elektrischen Sicherheitsschalter“ oder sogar die Entfernung des Ventilators wählen. Voraussetzung ist immer, dass kein gefährlicher Unterdruck im Aufstellraum der Feuerstätte durch den Ventilator entstehen kann. Eine dieser Lösungen ist bestimmt auch die Richtige für Sie und sollte schon gleich in der Planungs- und Bauphase berücksichtigt werden. Nachträgliche Änderungen sind zwar möglich, kosten aber meistens mehr Geld und verursachen zusätzlichen unnötigen Ärger.

Bevor Sie jedoch eine der Maßnahmen durchführen, fragen Sie zuerst ihren zuständigen Schornsteinfegermeister. Auch andere Lösungen sind möglich - sollten aber vorher abgeklärt werden.

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