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Rainer Golkowski

Schornsteinfegermeister

Unabhängiger Energiemakler

 SGK   Strom und Gaskontor  
Regionalleiter Ruhrgebiet
Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

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Energiecheck


Rauchwarnmelderpflicht in NRW

In seiner Plenarsitzung am 20. März 2013 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung verabschiedet. Mit dem Gesetz wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchwarnmeldern in Neubauten eingeführt. Verpflichtet zur Installation der Melder sind die Bauherren/Eigentümer, zuständig für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (regelmäßige Wartung, Funktionsprüfung und Batteriewechsel) ist der unmittelbare Besitzer einer Wohnung, also der Mieter bzw. selbstnutzende Eigentümer, falls der Eigentümer diese Verpflichtung bis zum Datum des Tages vor Inkrafttreten des Änderungsgesetzes (Inkrafttreten: 1. April 2013) nicht bereits übernommen hat. Für Wohnungen im Bestand gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016

Jährlich sterben in Deutschland bei Wohnungsbränden 400-500 Menschen, ca. 5000 werden schwer verletzt. Obwohl Rauchwarnmelder potenzielle Lebensretter sind und besonders nachts die Wohnungsnutzer rechtzeitig vor den Gefahren von Feuer und Rauch warnen können, sind in Nordrhein-Westfalen immer noch ca. zwei Drittel aller Wohnungen ohne Melder. Seit 1998 hat die Landesregierung mit der Kampagne „Rauchmelder retten Leben“ zwar für die freiwillige Ausstattung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern geworben, die erhoffte Steigerung der Anzahl an installierten Rauchwarnmeldern in NRW konnte aber nicht erreicht werden.

Rauchmelder können Leben retten. Deshalb gehören sie in jede Wohnung, und zwar mindestens in Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure. Mit ihrem durchdringenden Alarm weisen sie frühzeitig auf Brände hin – rechtzeitig genug, damit die Bewohner sich vor den Gefahren der tödlichen Rauchgase in Sicherheit bringen können.
 
Worauf sollte man beim Kauf achten?
Die Rauchmelder müssen der europaweiten Norm DIN EN 14604 entsprechen. Wichtig sind dabei folgende Merkmale:
- optisches bzw. fotoelektrisches Detektionsverfahren
- akustische Meldung bei schwacher Batterie
CE- und GS-Zeichen
- Vds Anerkennung
- sollte von der Feuerwehr empfohlen sein
- Testknopf zur manuellen Prüfung der Funktionsbereitschaft
- Einsatzbereich gemäß DIN 14676
- zugelassen nach DIN/EN 14604
- spezielle Rauchmelder für Gehörlose

Schützen Sie sich und Ihre Familie sinnvoll vor Gefahren!


Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 20. März 2013 folgendes Gesetz beschlossen:


 









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