Feuerstätten für feste Brennstoffe
stehen in Deutschland hoch im Kurs.
Aufgrund steigender Energiepreise für fossile Brennstoffe gewinnt die Erzeugung von Heizwärme durch die Verbrennung von festen Brennstoffen ständig an Bedeutung. Holz aber auch Stroh und Getreide zu verbrennen, gilt als umweltfreundlich und kostensparend.
Die Anzahl der Feuerungsanlagen mit festen Brennstoffen wächst momentan rasant. Damit könnte ein Anstieg der Feinstaubelastung einhergehen.
Um dem entgegen zu wirken, begrenzt die 1. BimschV (Erste Verordung zur Duchführung des Bundes-Immissionschutzgesetzes - Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen - 1. BImSchV) die Staub- und CO-Konzentration der Abgase von Festbrennstoff-Feuerstätten und fordert eine regelmäßige Überwachung dieser Anlagen, die so genannte Feststoffmessung.
Ab Januar 2013 ist das neue Messverfahren zugelassen. Ab diesem Zeitpunkt sind alle zentralen Feuerstätten für feste Brennstoffe über 4.KW Nennleistung gemäß 1.BimschV wiederkehrend messpflichtig und für die Betreiber von Festbrennstoffkesseln verpflichtend.
Sie habe einen Feststoff oder Pellet- Kessel der messpflichtig ist!
Mit unserem Wöhler SM 500 Staubmessgerät ermitteln wir für Sie, erstmalig direkt vor Ort die Einhaltung der Grenzwerte nach der 1. BImSchV, Stufe 1 und Stufe 2.
Das Messgerät ermöglicht unter anderem eine echte gravimetrische Messung, CO- und O2- Werte werden während der Staubmessung ebenfalls ermittelt. Die Daten werden auf einen Computer übertragen und mit der Wöhler-Software ausgewertet. Sie erhalten von uns das exakte Messergebnis Ihrer Feststofffeuerstätte sofort nach der Messung ausgedruckt.
Sollten Sie noch Fragen haben rufen Sie mich unter 0231 - 45 70 87 an, wir sind für Sie da.
Über das Kontaktformular können Sie uns einfach mit der Feststoffmessung an Ihrer Feuerstätte beauftragen.