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Rainer Golkowski

Schornsteinfegermeister

Unabhängiger Energiemakler

 SGK   Strom und Gaskontor  
Regionalleiter Ruhrgebiet
Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

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Energiecheck

Energieausweis Wohnbau GEG 2020


Der Energieausweis ist ein Dokument, der das Gebäude energetisch bewertet...

Die Ausstellung, Verwendung, die Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. In Österreich werden diese Regeln durch die jeweiligen Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) festgelegt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.

Der Energieausweis bietet einen objektiven Überblick über den Energiebedarf eines Gebäudes. Jeder Mieter, Pächter und Käufer eines Objektes hat das Recht auf Vorlage eines Energieausweises. Dies sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, da eine Vergleichsgröße im Energieverbrauch zur Verfügung steht.

Welche Arten an Energieausweisen gibt es?

Energieverbrauchsausweis:
Ausstellung auf Grundlage des erfassten Energieverbrauchs des Gebäudes mit Hilfe der Verbrauchsdaten von drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden (36 Monate).

Energiebedarfsausweis:
Ausstellung auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs des Gebäudes durch zertifizierte Aussteller (Der Bedarfsausweis erfordert eine detaillierte Datenerfassung).
 

Ab 1. November 2020 gelten neue Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden

Mit diesem Datum tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft, (sie löst die bisherige EnEV ) die unter anderem Verbesserungen für den Energieausweis vorsieht.

Energieausweis und neue Energieeffizienzklassen

Der Energieausweis für Gebäude wird verbessert. Die energetischen Kennwerte werden künftig nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet. Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten reicht die Skala von A+ (niedriger Energiebedarf/-verbrauch) bis H (hoher Energiebedarf/-verbrauch).
Diese Zuordnung gilt für neu ausgestellte Ausweise.

Energieausweise die vor dem 01.05.2014 ausgestellt wurden, sind nach wie vor - im Rahmen ihrer Laufzeit - in vollem Umfang gültig und verwendbar. Die in diesen Ausweisen noch nicht angegebene Energieeffizienzklasse muss demnach in Imobilienanzeigen (s.u.) auch nicht genannt werden

Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis künftig zudem bei der Besichtigung vorlegen.

Nach Abschluss des Vertrags muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden - zumindest in Kopie. Die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen außerdem schon in der Immobilienanzeige genannt werden, zum Beispiel der Jahres-Endenergiebedarf oder -verbrauch des Gebäudes. Wenn ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vorliegt, muss auch die Effizienzklasse angegeben werden.

Sollten Sie einen Energieausweis für Ihr Gebäude benötigen, dann können Sie den für Ihr Haus passenden Verbrauchsausweis: bzw. den Bedarfsausweis bei uns bestellen.

Für "eilige" füllen Sie den Erfassungsbogen aus Verbrauchsausweis und schicken Sie ihn mit einem Foto Ihrer Immobilie per Post oder an die FAX-Nr. 0231 - 45 87 82 zurück, oder einscannen und per e-Mail an info@schornsteinfeger-energie.de.
 


Sie benötigen einen Energieausweis?      Wir  machen  das  für  Sie! 

Ausstellung eines Energieausweises auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs

Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises, bei dem die erforderlichen Unterlagen durch den Eigentümer bereitgestellt werden, kostet für ein zentral beheiztes Gebäude 65,00 EUR.
Der Preis beinhaltet ein Exemplar des Energieausweises.  Jedes weitere Exemplar kostet 6,00 EUR.   

Für ein dezentral beheiztes Gebäude bezahlen Sie 79,00 EUR  für den Energieausweis.
Der Preis beinhaltet ein Exemplar des Energieausweises,  jedes weitere Exemplar kostet 6,00 EUR.

Alle Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % und Versand.
Auf den Gesamtpreis gewähren wir Mitgliedern von Haus & Grund Westfalen einen Nachlass von 10%.

Energieausweis Bedarf - Energiebedarfsausweis: Bitte Anfrage zur Angebotserstellung unter Tel.: 0231 - 45 70 87, oder benutzen Sie das Kontaktformular.


Angaben zum Energie- Verbrauch ihrer Liegenschaft finden Sie z. B. bei Ihrem u. a. Netzbetreiber

Service: Zusammenstellung der Verbrauchsdaten für den Energieausweis - DEW21-Netz GmbH
Zur Unterstützung der Hauseigentümer bei der Erstellung des Energieausweises können diese bei Ihrem Netzbetreiber in Dortmund (Strom und Erdgas) und Herdecke (nur Erdgas), der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung – Netz GmbH (DEW21-Netz) unter bestimmten Voraussetzungen die erforderlichen Verbrauchsdaten Ihres Gebäudes gegen ein Serviceentgelt erhalten.

Service:  Zusammenstellung der Verbrauchsdaten für den Energieausweis -  AVU-Netz GmbH
Einverständniserklärung zur Übermittlung von Energieverbräuchen an den Gebäudeeigentümer zur Erstellung eines Gebäude-Energieausweises (AVU-Netz GmbH)




Für welches Gebäude muss welcher Energieausweis erstellt werden?

Grundsätzlich können Energieausweise für bestehende Gebäude entweder auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs (abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner einer Immobilie) oder des errechneten Energiebedarfs (anhand der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik) ausgestellt werden.

Dabei gelten folgende differenzierte Regelungen:

Für Wohngebäude mit max. 4 Wohnungen mit Bauantrag vor 1. November 1977 müssen Energieausweise ab 1. Oktober 2008 auf der Grundlage des Energiebedarfs ausgestellt werden. Ausnahmen gelten für Gebäude, die schon bei der Fertigstellung die Anforderungen der (WSchV vom 11. Aug.1977) Wärmeschutzverordnung vom 11.08.1977 erfüllt haben oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden.  Für alle anderen Wohn- und Nichtwohngebäude gilt die Wahlfreiheit zwischen dem Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweis.

Alle Fakten im Überblick:

Neubau     Bedarfsausweis
bis zu 4 Wohnungen Bauantrag vor 1. Nov. 1977 Bedarfsausweis
bis zu 4 Wohnungen Bauantrag vor 1. Nov. 1977 nicht  energetisch modernisiert Bedarfsausweis
bis zu 4 Wohnungen Bauantrag vor 1. Nov. 1977 energetisch modernisiert nach WSchV vom 11. Aug.1977 Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
bis zu 4 Wohnungen Bauantrag nach 1. Nov. 1977 Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
mehr als 4 Wohnungen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Nicht-Wohngebäude Bedarfs- oder Verbrauchsausweis

Beide Ausweisarten sind 10 Jahre lang gültig.

Für denkmalgeschützte Gebäude muss kein Energieausweis erstellt werden.

 










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