- Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
- Regelmäßige Kontrolle der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
- Meldung an Betreiber oder Eigentümer und Überwachung der Abstellung
- Kontrolle neu errichteter Feuerungsanlagen auf Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften und der allgemeinen Bauvorschriften
- Kontrolle geänderter Feuerungsanlagen auf Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften und anderer Bauvorschriften
- Vorschlagen von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft
Brandschutz
Die originäre Aufgabe des Schornsteinfegers - denn Ihre Sicherheit ist nicht hoch genug zu bewerten
Brandschutz ist eine unserer originärsten Aufgaben. Verursacht durch unkontollierte Feuerungsanlagen brannten einst immer wieder Häuser und ganze Städte nieder. Erst die flächendeckende Überwachung des Brandschutzes durch das Schornsteinfegerhandwerk garantierte Sicherheit für Leib, Leben, Hab und Gut.
Nicht umsonst heißt es seitdem, dass Schornsteinfeger Glück bringen. Auch heute ist die Brandvorsorge durch das Schornsteinfegerhandwerk so wichtig wie eh und je. Jedes Jahr finden Schornsteinfeger rund 1,5 Millionen gefährliche Mängel an Feuerungsanlagen.
Mit der verabschiedeten Gesetzesänderung liegt zukünftig der Brandschutz nicht mehr in der alleinigen Verantwortung der Schornsteinfeger, denn der Gesetzgeber überträgt die Verantwortung auf Sie als Eigentümer. Bei der regelmäßigen Feuerstättenschau erhalten Sie von Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister Ihren persönlichen Fahrplan, den "Feuerstättenbescheid". In diesem sind alle vorgeschriebenen Tätigkeiten und Ausführungstermine aufgelistet.
Um im Schadenfall versichert zu sein ist es notwendig, dass Sie die fristgerechte Ausführung aller vorgeschriebenen Vorkehrungen, wie sie im Feuerstättenbeid beschrieben sind, schriftlich nachweisen können.
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