Fragen & Antworten zum Strom-/Gasanbieter-Wechsel
1. Kann es während des Wechselprozesses zu einer Unterbrechung meiner Strom-/Gasversorgung kommen?
Zu einer Unterbrechung der Strom-/Gasversorgung kann es zu keinem Zeitpunkt kommen. Der lokale Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Versorgung bis zu einer erfolgreichen Übergabe an den neuen Strom-/Gasanbieter aufrecht zu erhalten.
2. Was ändert sich durch den Wechsel des Strom-/Gasversorgers?
Grundsätzlich ändert sich für Sie als Verbraucher nur sehr wenig durch den Wechsel. Der örtliche Netzbetreiber ist weiterhin für die Strom-/Gasversorgung zuständig, da er vom Gesetz her dazu verpflichtet ist.
Für Sie als Kunde ergibt sich nur eine Änderung: Die Rechnung erhalten Sie ab Umstellung vom neuen Energieanbieter und können so ordentlich sparen.
3. Kostet der Wechsel etwas?
Grundsätzlich kostet Sie als Verbraucher der Wechsel des Strom-/Gasversorgers keinen Cent und geschieht ohne, dass Sie etwas bemerken.
4. Wann kann ich den Strom-/Gasanbieter wechseln?
Den Strom-/ Gasanbieter können Sie grundsätzlich jederzeit wechseln. Haben Sie einen Vertrag mit fester Laufzeit bei Ihrem jetzigen Strom-/Gasversorger, steht Ihnen neben dem normalen Kündigungsrecht zum Vertragsende dann ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn Ihr jetziger Strom-/Gasversorger die Preise ändert, d.h. erhöht oder senkt.
5. Muss ich bei meinem jetzigen Strom-/Gasversorger selbst kündigen?
Wir veranlassen die Kündigung beim alten Strom-/Gasversorger.
6. Wie lange dauert ein Wechsel? Ab wann kann ich mit einer Belieferung durch den neuen Enerieanbieter rechnen?
In der Regel dauert ein Wechsel zum neuen Strom-/Gasanbieter zwischen 6 und 14 Wochen. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Monatsanfang.
7. Bekomme ich nach dem Wechsel einen neuen Strom-/Gaszähler von meinem Strom-/Gaslieferanten?
Die Zähler und Leitungen bleiben im Besitz des jeweiligen Netzbetreibers, der bei Störungen und Wartungen auch nach wie vor zuständig ist. Aufgrund des Wechsels erhalten Sie also keinen neuen Strom-/Gaszähler.
8. Wer liest meinen Zählerstand ab?
Der Zählerstand wird wie bisher vom örtlichen Netzbetreiber abgelesen.