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Rainer Golkowski

Schornsteinfegermeister

Unabhängiger Energiemakler

 SGK   Strom und Gaskontor  
Regionalleiter Ruhrgebiet
Sicherheits-, Umwelt- und Energieexperte

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Energiecheck




Fragen & Antworten zum Strom-/Gasanbieter-Wechsel


 

1. Kann es während des Wechselprozesses zu einer Unterbrechung meiner Strom-/Gasversorgung kommen?

Zu einer Unterbrechung der Strom-/Gasversorgung kann es zu keinem Zeitpunkt kommen. Der lokale Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Versorgung bis zu einer erfolgreichen Übergabe an den neuen Strom-/Gasanbieter aufrecht zu erhalten.

 

2. Was ändert sich durch den Wechsel des Strom-/Gasversorgers? 

Grundsätzlich ändert sich für Sie als Verbraucher nur sehr wenig durch den Wechsel. Der örtliche Netzbetreiber ist weiterhin für die Strom-/Gasversorgung zuständig, da er vom Gesetz her dazu verpflichtet ist.

Für Sie als Kunde ergibt sich nur eine Änderung: Die Rechnung erhalten Sie ab Umstellung vom neuen Energieanbieter und können so ordentlich sparen.

 

3. Kostet der Wechsel etwas?

Grundsätzlich kostet Sie als Verbraucher der Wechsel des Strom-/Gasversorgers keinen Cent und geschieht ohne, dass Sie etwas bemerken.
 

4. Wann kann ich den Strom-/Gasanbieter wechseln?

Den Strom-/ Gasanbieter können Sie grundsätzlich jederzeit wechseln. Haben Sie einen Vertrag mit fester Laufzeit bei Ihrem jetzigen Strom-/Gasversorger,  steht Ihnen neben dem normalen Kündigungsrecht zum Vertragsende dann ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn Ihr jetziger Strom-/Gasversorger die Preise ändert, d.h. erhöht oder senkt.
 

5. Muss ich bei meinem jetzigen Strom-/Gasversorger selbst kündigen?

Wir veranlassen die Kündigung beim alten Strom-/Gasversorger.
 

6. Wie lange dauert ein Wechsel? Ab wann kann ich mit einer Belieferung durch den neuen Enerieanbieter rechnen?

In der Regel dauert ein Wechsel zum neuen Strom-/Gasanbieter zwischen 6 und 14 Wochen. Die Umstellung erfolgt jeweils zum Monatsanfang.
 

7. Bekomme ich nach dem Wechsel einen neuen Strom-/Gaszähler von meinem Strom-/Gaslieferanten?

Die Zähler und Leitungen bleiben im Besitz des jeweiligen Netzbetreibers, der bei Störungen und Wartungen auch nach wie vor zuständig ist. Aufgrund des Wechsels erhalten Sie also keinen neuen Strom-/Gaszähler.
 

8. Wer liest meinen Zählerstand ab?

Der Zählerstand wird wie bisher vom örtlichen Netzbetreiber abgelesen.


 










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